Mittwoch, 7. Juli 2010

Wer ist jetzt eigentlich der Gute?

eines soll klar gestellt sein:
ich finde es weder gut, wenn tierschützer autos oder läden zerstören,
noch bin ich so dumm, als dass ich nicht wüsste, dass verbrecher asylverfahren missbrauchen, um in unser land zu kommen.

ich befürworte operationen, wie "operation java" gegen internationale verbrecherorganisationen und bin auch der meinung, dass sich führende mitglieder im sinne des paragraphen 278 zu verantworten haben.

ich bin der meinung, dass radikale (tierschützer), welche sachbeschädigungen, gefährdung anderer oder drohungen als politisches mittel ansehen, wegen diesen delikten zur verantwortung gezogen werden sollten.

unsere, jetzt inzwischen gleichgeschaltete legislative, juristiktion und exekutive schießt aber - milde gesagt - bereits weit über das ziel hinaus....

jetzt stehen die tierschützer vor gericht - wegen §278 "Kriminelle Organisation" (mafiaparagraph).
klar: der frust ist groß, und natürlich haben sich diese radikalen tierschützer zusammengesprochen. (für die tierquäler und deren mitläufer gilt natürlich die unschuldsvermutung)
 wie sieht das aber bei den tierquälern oder grasser aus? (für den, wie bekannt ist, natürlich die unschuldsvermutung gilt)

wenn globalisierungsgegner und tierschützer verbrecherische organisationen darstellen, wie sieht es mit den organisationen aus, welche diese gegner bekämpfen?

ist die ausbeutung anderer länder nicht auch verbrecherisch?
billigprodukte auf basis von kinderarbeit?
militärische aktionen zur strategischen sicherung von resourcen unter falschen vorwänden?
tarnung von militäraktionen unter "entwicklungshilfe" (jagdkommando)?

oder: warum ist es nicht möglich, immune politiker in diese richtung zu überprüfen?

da fallen mir viele verdachtsmomente ein, von ausschreibungen für flugzeuge oder bauvorhaben, bis hin zu gesetzgebern, welche meinen, den bürger transparent schaffen zu müssen weil ein unschuldiger nichts zu verbergen hat, aber gleichzeitig schwärzen, bis der stift verbraucht ist...
(es gilt aber in allen fällen die unschuldsvermutung)

auch banales, wie ortstafeln, sollten in diese richtung untersucht werden,
ganz zu schweigen von bankenvorfällen. -
allschuldigen roten mit ihrer BAWAG wurden zu wiedergutmachung gezwungen. - die anderen erhielten kredite um ihre managerprovisionen vorfinanzieren zu könen... (meinung des verfassers, ohne anspruch auf realität, es gilt für alle beteiligten die unschuldsvermutung)

naja, alles in allem muss natürlich recht recht bleiben, hat ja unsere innenministerin gemeint,
auch wenn sie selbst am recht mitgeschraubt hat und bestimmtes (nicht selbst geschraubtes oder durch internationale abkommen gesichertes) recht ignoriert - (weil unerwünscht? natürlich gilt die unschuldsvermutung)

da fällt mir doch der anwalt ein, der einem sans papiers helfen wollte, seinen zustehenden nachfolgeantrag zu erhalten.
bekam der nicht eine strafandrohung wegen "mutwilliger inanspruchnahme der behörden"?


also, frau "recht muss recht bleiben":
warum wird (bleibe)recht ignoriert?
ist das ignorieren von recht aufgrund persönlicher gründe nicht amtsmissbrauch?
warum werden die wirklichen verdächtigen nicht wegen dem mafiaparagraphen vor gericht gestellt?
warum gilt transparenz nicht für politiker?
warum haben politiker generell immunität und dürfen straffrei lügen und denunzieren?

und ist die beschäftigung der justiz mit diesen tierschüztern nicht auch "mutwillige inanspruchnahme der behörden"?

vielleicht habe ich "rechtsverständnis" einfach falsch verstanden, und es ist gar kein juristischer, sondern politischer begriff...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen